Veröffentlicht am 26.02.2026

OnlyFans Steuern Deutschland: Was Creator wissen müssen

Steuerberatung für OnlyFans Creator – professionelles Beratungsgespräch mit Laptop und Steuerunterlagen
ES
Evole Studio – OnlyFans Management Agentur
Zuletzt aktualisiert: 26. Februar 2026 · Lesezeit: ca. 20 Min.

OnlyFans Steuern Deutschland: Der komplette Guide für Creator 2026

Du verdienst auf OnlyFans Geld – oder willst damit starten – und fragst dich, was das Finanzamt davon wissen will? Damit bist du nicht allein. Das Thema Steuern ist für viele Creator das Thema, das am längsten aufgeschoben wird. Verständlich, aber riskant.

Seit der DAC7-Richtlinie melden Plattformen wie OnlyFans deine Einnahmen automatisch an die EU-Finanzbehörden. Das Finanzamt weiß also Bescheid – ob du dich meldest oder nicht. Die gute Nachricht: Es ist weniger kompliziert als du denkst. Du musst nur wissen, was zu tun ist, und es tatsächlich tun.

Als OnlyFans-Agentur begleiten wir Creator täglich beim Aufbau ihres Businesses – und die steuerliche Seite gehört dazu. In diesem Guide zeigen wir dir Schritt für Schritt, welche Pflichten auf dich zukommen, wie du dein Gewerbe anmeldest, welche Steuern anfallen und was du von der Steuer absetzen kannst. Alles verständlich erklärt, auch wenn du null Vorwissen hast. Wenn du grundsätzlich mehr darüber erfahren willst, wie du auf OnlyFans Geld verdienen kannst, findest du dazu einen eigenen Guide.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Evole Studio ist eine OnlyFans-Management-Agentur und keine Steuerberatungskanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen und unverbindlichen Information. Sie stellen keine steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung dar und können eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Steuerliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Alle Angaben beziehen sich auf den uns bekannten Stand Februar 2026 und betreffen ausschließlich die Situation in Deutschland.

Unsere klare Empfehlung: Konsultiere für deine individuelle steuerliche Situation immer einen Steuerberater – idealerweise mit Erfahrung im Bereich Creator und Online-Business.

Bin ich auf OnlyFans steuerpflichtig? Die kurze Antwort

Ja. Ab dem ersten Euro, den du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht auf OnlyFans verdienst, bist du in Deutschland steuerpflichtig. Es gibt keine Bagatellgrenze und kein „das zählt noch nicht". Sobald du regelmäßig Content erstellst und dafür bezahlt wirst, betreibst du aus steuerlicher Sicht ein Gewerbe.

Das gilt für alle Einnahmearten auf der Plattform: Abo-Einnahmen, Pay-per-View-Content (PPV), Trinkgelder, Custom Content und Bezahlnachrichten. Auch wenn du OnlyFans nur nebenbei betreibst – neben einem Hauptjob oder dem Studium – ändert das nichts an der Steuerpflicht.

DAC7-Richtlinie seit 2023: Plattformen wie OnlyFans sind gesetzlich verpflichtet, deine Einnahmen an die EU-Finanzbehörden zu melden. Das Finanzamt erfährt automatisch, wie viel du verdient hast. Einnahmen zu verschweigen ist damit nicht nur illegal, sondern auch aussichtslos.

Das klingt vielleicht erst mal einschüchternd. Aber keine Panik – wenn du dich frühzeitig richtig aufstellst, ist das Ganze überschaubar. Die Angst vor dem Finanzamt ist in den meisten Fällen größer als das, was tatsächlich auf dich zukommt.

Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt

Die Gewerbeanmeldung ist der erste offizielle Schritt. Klingt bürokratisch, ist aber in den meisten Fällen innerhalb eines Vormittags erledigt.

Wann muss ich anmelden?

Sobald du regelmäßig Einnahmen auf OnlyFans erzielst oder erzielen willst. Theoretisch musst du das Gewerbe anmelden, bevor du die erste Einnahme hast. In der Praxis melden viele Creator ihr Gewerbe rückwirkend an – das Finanzamt toleriert kurze Verzögerungen, solange du dich von dir aus meldest. Je länger du wartest, desto problematischer wird es.

Wo und wie?

Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde oder Stadt an. Die Kosten liegen bei 30–60 € je nach Kommune. In vielen Städten geht das mittlerweile online. Du brauchst deinen Personalausweis und füllst ein einfaches Formular aus. Als Tätigkeit trägst du etwas wie „Content-Erstellung" oder „Online-Content-Produktion" ein.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" – oder du reichst ihn direkt über ELSTER (das Online-Portal der Finanzverwaltung) ein. Hier gibst du deine voraussichtlichen Einnahmen an, wählst ggf. die Kleinunternehmerregelung und legst fest, ob du zur Umsatzsteuer optieren willst. Tipp: Schätze deine Einnahmen lieber etwas konservativ. Zu hohe Schätzungen führen zu hohen Vorauszahlungen.

Künstlername und Anonymität

Gute Nachricht: Du kannst dein Gewerbe mit deinem Künstlernamen betreiben. Deine echten Daten kennt nur das Finanzamt und das Gewerbeamt – nicht deine Subscriber. Wenn dir Anonymität wichtig ist, lies auch unseren Guide zur Anonymität auf OnlyFans, in dem wir das Thema umfassend behandeln.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

In 95 % der Fälle stuft das Finanzamt OnlyFans-Creator als Gewerbetreibende ein. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt nur vor, wenn deine Arbeit klar als „künstlerisch" im steuerrechtlichen Sinne eingestuft wird – das ist bei den meisten OnlyFans-Inhalten nicht der Fall. Der Unterschied: Als Gewerbetreibende zahlst du zusätzlich Gewerbesteuer (aber erst ab 24.500 € Gewinn pro Jahr). In der Praxis ändert das für die meisten Creator wenig.

Welche Steuern fallen für OnlyFans Creator an?

Als OnlyFans Creator kommen grundsätzlich drei Steuerarten in Frage. Nicht alle betreffen dich zwingend – das hängt von deiner Einkommenshöhe ab.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für dich. Sie wird auf deinen gesamten Gewinn erhoben – also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Der Steuersatz ist progressiv: Je mehr du verdienst, desto höher der Prozentsatz.

Die wichtigsten Eckdaten für 2026:

  • Grundfreibetrag: 12.348 € – bis zu diesem Gewinn zahlst du keine Einkommensteuer
  • Eingangssteuersatz: 14 % (ab dem ersten Euro über dem Freibetrag)
  • Spitzensteuersatz: 42 % (ab ca. 68.000 € zu versteuerndem Einkommen)
  • Reichensteuersatz: 45 % (ab ca. 278.000 €)

Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer, aber nur bei höheren Einkommen) und ggf. Kirchensteuer (8–9 % der Einkommensteuer).

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 € an. Darunter bist du komplett befreit. Falls du darüber liegst: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung geringer ausfällt, als viele denken. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde – in den meisten Städten liegt die effektive Belastung bei ca. 7–17 % auf den Gewinn über dem Freibetrag.

Umsatzsteuer – die Sonderregelung bei OnlyFans

Hier wird es etwas spezieller: Durch das EuGH-Urteil zur Fenix-Entscheidung (2022/2023) gilt OnlyFans als elektronischer Dienstleister, der die Leistung im eigenen Namen an die Endkunden erbringt. Das bedeutet: OnlyFans führt die Umsatzsteuer auf deine Einnahmen selbst ab. Du als Creator bist für diese Einnahmen nicht selbst umsatzsteuerpflichtig.

Das heißt im Klartext: Du musst auf deine OnlyFans-Einnahmen keine Umsatzsteuer berechnen und abführen. Allerdings musst du dein Finanzamt über diese Sonderregelung informieren und dir bestätigen lassen, dass sie in deinem Fall gilt. Falls du vor dem Urteil Umsatzsteuer selbst abgeführt hast, kannst du prüfen lassen, ob eine Erstattung möglich ist.

Wichtig: Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt nur für Einnahmen über OnlyFans. Wenn du zusätzlich eigene Produkte verkaufst, Coaching anbietest oder über andere Plattformen verdienst, gelten dafür die normalen Umsatzsteuer-Regeln.

Kleinunternehmerregelung – lohnt sie sich?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag. Da OnlyFans die Umsatzsteuer ohnehin selbst abführt, ist die Kleinunternehmerregelung für reine OnlyFans-Einnahmen weniger relevant als bei anderen Gewerben. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn du neben OnlyFans weitere Einnahmequellen hast. Besprich das am besten mit deinem Steuerberater.

Infografik: Übersicht der drei Steuerarten für OnlyFans Creator in Deutschland – Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer mit Freibeträgen und Steuersätzen

Was kann ich als Betriebsausgaben absetzen?

Betriebsausgaben senken deinen zu versteuernden Gewinn – und damit deine Steuerlast. Als OnlyFans Creator kannst du mehr absetzen, als du vielleicht denkst. Hier eine Übersicht der gängigsten Posten:

Equipment & Technik

Kamera, Beleuchtung, Mikrofone, Stative, Smartphone und Laptop (bei Mischnutzung anteilig, z. B. 60–80 % geschäftlich). Geräte über 800 € netto werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

Outfits & Requisiten

Dessous, Kostüme, Outfits und Requisiten, die nachweislich für Content genutzt werden. Tipp: Dokumentiere die Nutzung mit Screenshots oder Content-Fotos. Alltagskleidung lässt sich nicht absetzen.

Räumlichkeiten

Studiomiete für Shootings oder die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), wenn du von zu Hause arbeitest. Bei einem separaten Arbeitszimmer kannst du die anteiligen Mietkosten absetzen.

Software, Internet & laufende Kosten

Internet und Handyvertrag (anteilig), Bildbearbeitungssoftware, VPN-Abos, Planungstools, Cloud-Speicher. Auch Agenturgebühren, Management-Kosten, Marketing-Ausgaben und Reisekosten für Shootings sind absetzbar.

Kosmetik & Beauty

Make-up, Friseurbesuche und Kosmetikbehandlungen sind absetzbar, wenn sie nachweisbar für die Content-Produktion genutzt werden. Hier sind die Finanzämter strenger – dokumentiere den Zusammenhang sorgfältig.

Belege aufbewahren – 10 Jahre Pflicht

Bewahre alle Rechnungen und Quittungen mindestens 10 Jahre auf. Digital reicht aus – aber stelle sicher, dass die Dateien lesbar und vollständig sind. Ohne Beleg keine Absetzung. Eine einfache Ordnerstruktur nach Monaten hilft, den Überblick zu behalten.

OnlyFans-Einnahmen richtig berechnen

Hier stolpern viele Creator: OnlyFans behält 20 % Provision ein und zahlt dir nur 80 % aus. Für deine Steuererklärung sind aber 100 % deiner Einnahmen relevant, nicht nur die ausgezahlten 80 %.

So funktioniert es steuerlich:

  • Du stellst OnlyFans (Fenix International Ltd.) eine Rechnung über 100 % deiner Einnahmen – mit Reverse-Charge-Vermerk, da OnlyFans im UK sitzt
  • Die 20 % Provision, die OnlyFans einbehält, ist eine Betriebsausgabe (Vermittlungsprovision)
  • Dein Gewinn berechnet sich aus den 100 % Einnahmen minus der 20 % Provision minus deinen weiteren Betriebsausgaben

Ein separates Geschäftskonto ist zwar keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Es trennt private und geschäftliche Finanzen sauber voneinander und macht die Steuererklärung deutlich einfacher. Viele Online-Banken bieten kostenlose Geschäftskonten an.

Steuern, Gewerbe, Buchhaltung – klingt nach viel?

Als Agentur unterstützen wir unsere Creator nicht nur beim Content und Marketing, sondern helfen auch bei organisatorischen Fragen rund ums Business. Damit du dich auf das konzentrieren kannst, was du am besten kannst.

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Steuer-Rücklagen bilden – wie viel zurücklegen?

Einer der häufigsten Fehler: Creator geben alles aus und haben am Jahresende kein Geld für die Steuernachzahlung. Das lässt sich einfach vermeiden.

Faustregel: Lege 30 % deines monatlichen Gewinns als Steuerrücklage zur Seite. Das deckt in den meisten Fällen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag ab. Lieber etwas mehr zurücklegen – was übrig bleibt, ist ein schöner Bonus.

Hier eine Beispielrechnung:

Beispiel: 3.000 € Gewinn pro Monat (36.000 €/Jahr)

Brutto-Einnahmen auf OnlyFans: ca. 4.700 €/Monat

Abzüglich 20 % OnlyFans-Provision: -940 €

Abzüglich weitere Betriebsausgaben (ca. 760 €): Equipment, Software, etc.

Gewinn: ca. 3.000 €/Monat = 36.000 €/Jahr

Einkommensteuer (ca. 20 % effektiv bei diesem Einkommen): ca. 5.500 €/Jahr

Gewerbesteuer (36.000 – 24.500 = 11.500 € × ca. 14 %): ca. 1.600 €/Jahr

Steuerrücklage pro Monat: ca. 600–900 € (je nach Gemeinde und persönlichen Verhältnissen)

Besonders im ersten Jahr kann dich eine Steuernachzahlung überraschen. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen erst nach der ersten Steuererklärung fest – bis dahin sammelt sich ein Jahr voller Steuerverbindlichkeiten an. Wer nicht vorgesorgt hat, steht schnell vor einem Problem.

Die 5 häufigsten Steuer-Fehler von OnlyFans-Creatorn

Aus unserer Erfahrung als Agentur sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Hier die Top 5 – und wie du sie vermeidest:

1. Gar kein Gewerbe anmelden und hoffen, dass es niemand merkt

Der häufigste und gefährlichste Fehler. Seit DAC7 meldet OnlyFans deine Einnahmen automatisch. Das Finanzamt kommt auf dich zu – und dann wird es teuer: Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

2. Einnahmen nicht vollständig angeben

Viele vergessen Trinkgelder, Custom Content oder Einnahmen aus Bezahlnachrichten. Alles, was über OnlyFans reinkommt, zählt. Prüfe deine OnlyFans-Statements monatlich und trage alle Einnahmen sauber ein.

3. Keine Belege aufbewahren

Neue Kamera gekauft, aber keinen Beleg aufbewahrt? Dann kannst du sie nicht absetzen. Scanne oder fotografiere jede Rechnung sofort und speichere sie digital. Das dauert 30 Sekunden und spart im Zweifel hunderte Euro.

4. Keine Rücklagen bilden

Die Steuernachzahlung im ersten oder zweiten Jahr trifft viele unvorbereitet. Richte dir einen Dauerauftrag ein: 30 % vom Gewinn auf ein separates Steuerkonto. Automatisch, jeden Monat.

5. Umsatzsteuer-Sonderregelung ignorieren

Seit dem Fenix-Urteil führt OnlyFans die Umsatzsteuer ab – nicht du. Aber du musst dein Finanzamt darüber informieren. Wer das versäumt, riskiert, dass das Finanzamt dich trotzdem zur Umsatzsteuer veranlagt. Kläre das frühzeitig.

Brauche ich einen Steuerberater?

Die ehrliche Antwort: Ja – spätestens ab vierstelligen monatlichen Einnahmen. Und auch davor kann es sinnvoll sein, sich zumindest einmal beraten zu lassen.

Ein Steuerberater kostet zwar Geld (rechne mit 80–250 € pro Monat je nach Umfang), spart dir aber in der Regel mehr als er kostet. Ein guter Steuerberater:

  • Stellt sicher, dass du alles korrekt deklarierst und keine Fristen verpasst
  • Findet Betriebsausgaben, an die du selbst nicht gedacht hättest
  • Übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kennt die Sonderregeln für Online-Creator (Reverse Charge, DAC7, Fenix-Urteil)
  • Verlängert deine Abgabefrist für die Steuererklärung

Unser Tipp: Suche nach einem Steuerberater, der Erfahrung mit Creatorn, Influencern oder Online-Businesses hat. Nicht jeder Steuerberater kennt sich mit den Besonderheiten von Plattform-Einnahmen aus. Frag direkt danach – ein guter Steuerberater sagt ehrlich, wenn das Thema nicht in sein Fachgebiet fällt.

Unter deutschen OnlyFans Creatorn ist professionelle Steuerberatung mittlerweile Standard – gerade weil die steuerliche Situation durch internationale Plattformen und EU-Richtlinien komplexer geworden ist.

Häufige Fragen zu OnlyFans und Steuern

Ab wann muss ich als OnlyFans Creator Steuern zahlen?

Sobald du regelmäßig Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielst, bist du steuerpflichtig – ab dem ersten Euro. Der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bedeutet lediglich, dass bis zu dieser Grenze keine Einkommensteuer anfällt. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht trotzdem.

Kann ich OnlyFans-Einnahmen einfach verschweigen?

Nein. Seit der DAC7-Richtlinie (2023) melden Plattformen wie OnlyFans deine Einnahmen automatisch an die Finanzbehörden. Einnahmen zu verschweigen ist Steuerhinterziehung und wird mit Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall strafrechtlichen Konsequenzen geahndet.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich nur 100 € im Monat verdiene?

Ja, sobald du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Einnahmen erzielst, ist die Gewerbeanmeldung Pflicht – unabhängig von der Höhe. Steuern zahlst du allerdings erst, wenn dein Jahresgewinn den Grundfreibetrag übersteigt.

Was passiert, wenn ich mein OnlyFans-Gewerbe verspätet anmelde?

Eine kurze Verzögerung wird vom Finanzamt in der Regel toleriert, wenn du dich von dir aus meldest. Bei längerer Verzögerung können Nachzahlungen und Verspätungszuschläge anfallen. Je früher du dich meldest, desto besser. Eine rückwirkende Anmeldung ist grundsätzlich möglich.

Kann ich Dessous und Make-up von der Steuer absetzen?

Ja, wenn du nachweisen kannst, dass sie ausschließlich oder überwiegend für die Content-Produktion genutzt werden. Dokumentiere das mit Screenshots deiner Inhalte. Alltagskleidung und alltägliche Pflegeprodukte sind nicht absetzbar. Bei Kosmetik sind Finanzämter besonders genau – halte die Belege und den Nachweis der geschäftlichen Nutzung sorgfältig fest.

Muss ich als OnlyFans Creator Umsatzsteuer zahlen?

Für Einnahmen über OnlyFans in der Regel nicht. Seit dem EuGH-Urteil zur Fenix-Entscheidung führt OnlyFans die Umsatzsteuer selbst ab. Du musst dein Finanzamt aber über diese Regelung informieren und dir das bestätigen lassen. Für Einnahmen über andere Kanäle gelten die normalen Umsatzsteuerregeln.

Wie viel Steuern zahle ich bei 3.000 € Gewinn pro Monat?

Bei 36.000 € Jahresgewinn liegt die Einkommensteuer bei ca. 5.500 € pro Jahr (effektiver Steuersatz ca. 15–20 %). Dazu kommt ggf. Gewerbesteuer auf den Betrag über 24.500 € (ca. 1.600 €). Insgesamt also rund 7.000–8.000 € pro Jahr, je nach Gemeinde und persönlicher Situation. Das entspricht einer monatlichen Rücklage von ca. 600–700 €.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für OnlyFans?

Für reine OnlyFans-Einnahmen ist sie weniger relevant, da OnlyFans die Umsatzsteuer ohnehin selbst abführt. Wenn du neben OnlyFans aber weitere Einnahmenquellen hast (z. B. eigenen Merch-Shop, Coaching oder andere Plattformen), kann die Kleinunternehmerregelung bei Umsätzen unter 25.000 € im Vorjahr sinnvoll sein. Lass dich hier individuell beraten.

Fazit: OnlyFans Steuern sind kein Hexenwerk

Steuern gehören nicht zu den spannendsten Seiten des Creator-Daseins. Aber sie zu ignorieren ist keine Option – und das Gute ist: Wenn du dich einmal richtig aufstellst, läuft der Rest fast von allein.

Die wichtigsten Schritte zusammengefasst: Gewerbe anmelden, Finanzamt über die Umsatzsteuer-Sonderregelung informieren, Belege sammeln, 30 % als Rücklage zur Seite legen und einen Steuerberater mit Creator-Erfahrung finden. Das kostet dich ein paar Stunden Aufwand am Anfang – und erspart dir langfristig Stress, Nachzahlungen und schlaflose Nächte.

Und denk dran: OnlyFans Steuern in Deutschland richtig zu machen, ist nicht nur eine Pflicht – es ist auch ein Zeichen dafür, dass du dein Business ernst nimmst. Wer sein Gewerbe sauber führt, kann auch mit besserem Gefühl in Wachstum investieren.

Du willst dein OnlyFans-Business professionell aufstellen?

Als OnlyFans-Agentur helfen wir Creatorn nicht nur bei Content und Marketing, sondern unterstützen auch bei organisatorischen Fragen rund um Gewerbe und Business-Aufbau. Konzentrier dich auf deinen Content – wir kümmern uns um den Rest.

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